So, jetzt krachts mal wirklich, Jobcenter!

Ich bin ja wirklich ein aeusserst geduldiges Schaaf watt so Sachen angeht, aber das schlaegt dem Fass den Boden aus.
Nehmt euch ein paar Minuten Zeit damit dieses wirklich ausgefeilte Dokument entspannt auf eurer Zunge zergehen kann, ein Ausdruck cerebraler Flatulenz erster Guete:

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Click macht Big

Merke:
Es geht um die Bewilligung der Miete eines Ateliers/Showrooms im monatlichern Wert von 80 Ocken!

Sehr geehrte Frau L. vom Aussendienst, ich moechte Ihnen ja nichts unterstellen, waere es aber nicht sinnvoller wenn sie sich aufgrund Ihres Morbus RZM sofortig in stationaere Behandlung begeben wuerden?
(Aber sie koennen ja nix fuer, ich weiss naemlich wer mir da reingraetscht, janz schlechtes Kino).
Ihnen ist schon bewusst dass Sie aufgrund des Urteils vom Landessozialgerichts Az. L 2 B 9/05 AS ER
gegen den Artikel 13 des Grundgesetzes (grundgesetzlich geschuetzte Unverletzlichkeit der Wohnung) verstossen sowie gegen §123, § 240 und § 164 StGB.
(Von § 339 und §27 StGB mal janz abgesehen).

Nich genau nachgeguckt?
Doof, watt?
Is schon ein Ding, gelle?

Ich wuerde einfach vorschlagen:
Erst denken (falls moeglich), dann handeln.
Sonst Rechtsstreit an der Backe.
Aber so komplett mit allem. Und schaaf.

One Response to “So, jetzt krachts mal wirklich, Jobcenter!”

  1. Moss Says:

    Ist ’ne Freude, Dich argumentieren zu seh lesen. Den Menschen vom AA kann man eigentlich nur eines raten:

    (falls img-Tags hier nicht gehen: guxDu hier.)

Möchtest du dazu määhen?