Nur mal kurz als Reminder
Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein durch das Grundgesetz garantiertes Grundrecht.
Kraft europaeischen Rechts ist die Religionsfreiheit in Deutschland durch die Charta der Grundrechte der Europaeischen Union gewaehrleistet.
Als positive Religionsfreiheit wird die Freiheit des Grundrechtsberechtigten bezeichnet, eine religioese oder weltanschauliche Handlung vorzunehmen.
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Artikel 4 Absatz 1 und 2:
„(2) Die ungestoerte Religionsausuebung wird gewaehrleistet.“
February 22nd, 2016 at 20:16
Stimmt. Was willst Du uns damit sagen?